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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Lieferservice

  • Auftragsannahme von Montag bis Donnerstag 7.00 Uhr - 16.30 Uhr & Freitag 7.00 Uhr - 15.30 Uhr – telefonisch, per Fax oder E-Mail
  • Expresssendungen und Sonderlieferungen möglich (kostenpflichtig)
  • täglicher Lieferservice mit eigenen Fahrzeugen zum Selbstkostenpreis
  • Versand mit allen verfügbaren Paketdiensten und unserer Vertragsspedition
  • Sparen: Wir bieten Bonussysteme, Zusatzrabatte, Skonto für Schnellzahler


Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen haben für alle laufenden Geschäftsbedingungen, sofern diese nicht mit unserer schriftlichen Zustimmung geändert wurden, Gültigkeit.
Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir diesem nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mit unserer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Waren, gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen
als vereinbart.

1. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie haben, wenn nicht anders vereinbart, eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Rechtsgültigkeit erhalten Angebote erst mit der Auftragsbestätigung.

2. Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigungen werden sowohl auf mündliche, als auch auf schriftliche Bestellungen ausgestellt. Unsere Auftragsbestätigung gilt als verbindlich, wenn ihr nicht binnen 5 Arbeitstagen nach Erhalt widersprochen wurde. Mündliche Zusatzvereinbarungen haben keine Gültigkeit, wenn Sie von uns nicht schriftlich bestätigt wurden. Einkaufsbedingungen des Käufers haben grundsätzlich nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit.

3. Preise / Zahlungsbedingungen
Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, gelten unsere Preise in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung. Wir sind berechtigt, unvorhergesehene Aufpreise, die sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ergeben, in Form von Preiserhöhungen an den Besteller weiter zu belasten. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart gelten folgende Bedingungen: Preislegung aller Lieferungen ist „ab Werk“, Rechnungen sind, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzgl. 2 % Skonto oder spätestens innerhalb von 30 Tagen netto zu begleichen.

4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager. Alle Sendungen werden, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers verschickt. Dieses gilt auch bei „frei Haus“-Lieferungen. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft in unserem Haus. Sie sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten. Teillieferungen gelten als vereinbart, soweit Gegenteiliges nicht ausdrücklich festgelegt ist. Mengenabweichungen von den Bestellmengen sind bis zu 10% gestattet. Das gilt auch für Teillieferungen und bei Abrufmengen. Eine Lieferfristverlängerung tritt ein, wenn durch unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Rohstoffmangel, verspätete Zulieferungen und ähnliches eine von uns nicht verschuldete Verzögerung zustande kommt. Diese auf höhere Gewalt ruhende Fristüberschreitung entbindet uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und berechtigt uns zur Fristverlängerung oder zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag, ohne das wir schadenspflichtig werden.

5. Verpackung
Wir bemühen uns, die Kosten für die Verpackung gering zu halten. Unvermeidliche Verpackungen müssen wir Ihnen weiter belasten und können diese auch nicht zurücknehmen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind. Diese Vorbehaltswaren können bei Zahlungsverzug von uns auf Kosten des Käufers zurückgefordert werden.

6.2 Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit Ware, die im Eigentum Dritter steht, zu einer neuen Sache steht uns das Miteigentum daran zu.

6.3 Wiederverkäufer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern, Sie treten schon jetzt die Ihnen aus der Weiterveräußerung zustehenden gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen an uns ab. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn Sie von seinem Abnehmer nicht sofort bezahlt wird.

6.5 Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte an Waren und Forderungen durch Dritte hat der Kunde uns unver züglich zu benachrichtigen.

6.6 Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen wie z.B. Registrierungen zur wirksamen Vereinbarung unseres Eigentumsvorbehaltes zu treffen und bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutze unseres Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes am Liefergegenstand zu treffen beabsichtigen.

7. Gewährleistung und Haftung
Beanstandungen bezüglich des vereinbarten Lieferumfanges und offensichtlicher Mängel sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Voraussetzung für die Gewährleistung auf unsere Produkte ist der fachgerechte Einsatz entsprechend den zulässigen Einsatzbedingungen (Belastung, Belastungshäufigkeit, Belastungsart, Temperaturen und Umweltbedingungen). Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf unsachgemäßen Einsatz und natürliche Abnutzung. Werden unsere Produkte ohne unsere schriftliche Zustimmung verändert oder unsachgemäß instandgesetzt, so erlischt der Gewährleistungsanspruch. Zur Überprüfung aufgetretener Mängel muss uns die Möglichkeit der Überprüfung eingeräumt werden. Das betrifft einen angemessenen Zeitraum, wie auch die Vorortbesichtigung. Im Normalfall ist nach vorheriger Rücksprache die Einsendung der beanstandeten Waren und die darauf folgende Prüfung in unserem Haus ausreichend. Gibt uns der Kunde keine Gelegenheit zur Mängelbegutachtung, entfallen alle Mängelansprüche. Wir leisten durch kostenlose Ersatzlieferung bei frachtfreier Zusendung der neuen Teile Gewähr. Schadenersatz- bzw. weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für mittelbare und Folgeschäden über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinaus. Bei Fehlschlagen einer Nachbesserung hat der Kunde das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Die beanstandeten und ersetzten Waren werden automatisch Eigentum der Wagner Industrietechnik GmbH & Co. KGr und sind auf Verlangen zurück zu senden.

8. Dokumentationen, Zeichnungen, Berechnungen
Die von uns dem Kunden zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen verbleiben unser Eigentum. Sie dürfen vom Kunden ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Missbrauch und Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz.


9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten ist Arnstadt. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbindet den Besteller nicht von dem Vertrag. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

Gerichtsstand ist Arnstadt.

Industrietechnik Wagner GmbH & Co. KG
Auf dem Anger 8 c
99310 Arnstadt

Stand: 01.07.2021